Bürgergilde

Die Bürgergilde

Gilden in Neumünster

Von Herzog Carl-Friedrich zu Schleswig-Holstein gestiftetes goldene Schild der Bürgergilde
Goldenes Schild mit Krone und Initialien des Herzogs Carl-Friedrich aus dem Jahre 1735

In Neumünster gab es zur Zeit der Refor­ma­tion ver­schie­dene Gil­den: die Vitus­gilde, Metardus­gilde, Mar­ga­rethen­gilde, Johan­nes­mobi­lien­gilde und Mai­tags­gilde um nur einige zu nennen. In der nähe­ren Um­ge­bung wie Husberg, Wittorf, Boostedt, Heid­mühlen gab es eben­falls Gil­den. Die An­zahl der Gil­den ge­mes­sen an der Ein­wohner­zahl der Region war groß. Von der Mit­glie­der­zahl war­en es dort eher klei­nere Gil­den. Ihre Existenz bestätigt aber den Wunsch der Menschen nach Sicherheit, Gemeinschaft und Hilfe ganz in der Nähe, in der nächsten Nachbarschaft.

Nach der Reformation, mit stärker werdendem Staat, lösten sich viele dieser Gilden auf. Manche wurden neu gegründet als Brand- und Totengilden. So gab es in Neumünster zwei Gilden. Die Bürgergilde zu Neumünster seit 1578 und die Jacoby-Bürgergilde.

Die Frage, ob die beiden Gilden nun gemeinsam oder nebeneinander oder sogar nacheinander gegründet wurden, kann man wohl nicht beantworten. Es gibt keine originalen Gilderollen aus der Anfangszeit. Das hängt zusammen mit der fehlenden Schriftlichkeit in der damaligen Zeit. Viele Aufzeichnungen besonders der Jacoby-Bürgergilde sind durch Brand verloren gegangen. Es mag sein, dass die Jacoby-Bürgergilde schon im 15. Jahrhundert als christliche Bruderschaft bestanden hat, benannt nach Jakobus dem Älteren, dem Schutzpatron der Reisenden und Fuhrleute hier am Ochsenweg, dem Hauptweg von Dänemark bis zur Elbe. Aber eben nicht als Brand- und Totengilde. Richtig ist aber: als Brand- und Totengilde sind beide Gilden Neumünsters zur selben Zeit entstanden und betrachten sich auch heute noch als Schwestergilden.

 

Die Gilderolle von 1654

Die Gilderolle von 1654
Das älteste Dokument der Bürgergilde, die Gilderolle aus dem Jahre 1654

Die Gilderolle von 1654, mit Unterschrift und Siegel des Herzogs Friedrich III. ist das älteste Dokument der Bür­ger­gilde zu Neu­müns­ter seit 1578. Mit ihr wurde sie von oberster Stelle „confirmiert“ – also le­gi­ti­miert. Die Gilde­rolle ver­weist auf die Grün­dung im Jahr 1578 als Brand- und Totengilde. Es ist sozusagen die erste Satzung der Gilde, in der Aufgabe und Zweck detailliert beschrieben werden. Die von den Gildebrüdern zu erbringenden Leistungen bei Feuer, Not und Tod werden erstmals genau benannt, damit jeder Gildebruder um seine Pflichten weiß.

Auf dieser Gilde­rolle von 1654 mit dem Siegel des Herzogs ba­siert die ganze Gil­de­tra­di­tion. Bezeichnet wird die Gilde als Brand- und Toten­gilde oder auch mal als Schützen­gilde, wegen des Vogel­schießens. Das geht ein wenig durch­einander. Schützengilden sind nach dem 30jährigen Krieg sogar gewollt, weil Schieß­übungen die Wehr­haftig­keit der Bevölkerung verbes­sern und der Landes­herr notfalls auf sie zurück­greifen könnte. Deshalb behielten sich die Herzöge auch das Recht vor, die Gilden zu „confirmieren“. Dieses Recht wurde sehr ernst genommen.

Es begründete sich daraus auch die Amtsent­hebung und Ent­lassung des Neumünsteraner Amts­verwalters Caspar von Saldern im Jahr 1748. Dieser hatte ohne Erlaubnis des Herzogs eine Schützen­gilde gegründet, in der jeder mitmachen konnte. Caspar von Saldern wollte diese selbst mit der von Herzog Carl-Friedrich gestifteten Fahne der Bürgergilde als Capitain führen. Das verstieß gegen das Recht des Herzogs. Die eigen­mächtige Gründung einer Schützen­gilde konnte für den Landes­herrn als Bedrohung aufgefasst werden. Eine Brandgilde hingegen hätte vielleicht sogar im Interesse des Herzogs gelegen.

 

Herzog Carl-Friedrich

Herzog Carl-Friedrich zu Schleswig-Holstein war der Bürgergilde zu Neumünster sehr gewogen und erklärte sich 1735 zu ihrem Schutzherrn
Herzog Carl-Friedrich (1700 – 1739) erklärte sich 1735 zum Schutzherrn der Bürgergilde
Bild: Staatsbibliothek zu Berlin

Eine große Zeit für Neumüns­ters Brand- und Toten­gilden war die Herr­schaft von Herzog Carl-Friedrich von Holstein-Gottorp bis 1739. Er war der Bürger­gilde zu Neumüns­ter sehr gewo­gen und erklärte sich zu ihrem Schutz­herrn, schenkte ihr eine neue Fahne, einen silbernen Becher und goldenes Schild mit Krone und seinen Initialien für die Königs­kette. Des Weiteren verfügte der Herzog Steuerfreiheit und die Zahlung einer Apanage von 16 Talern an den jeweiligen Schützenkönig – ein für allemal, wie es hieß. Die Zahlung der Apanage hat heute noch Gültigkeit, die Steuerfreiheit nicht.

Überhaupt hatte Herzog Carl-Friedrich auf die Bürgergilde großen Einfluss, gründete er doch als Bewunderer Frankreichs das Corps der Grand Musketiere als seine persönliche Garde. Gildevorstand und Offiziere erhielten französische Dienstgrade. Der Herzog war häufig in Neumünster, nahm am Vogel­schießen teil und wurde einmal auch Schützen­könig. Das Augen­merk des Gottorfer Hofes war in diesen Jahren ganz deutlich auf Neumünster und die Bürgergilde gerichtet. Dadurch waren die Gilden durchaus priviligiert.

Herzog Carl-Friedrich heiratete Anna Petrowna, die Tochter von Zar Peter dem Großen. So begann die Verbindung von Holstein-Gottorp zu Russland und zum Zaren, mit Einfluss auch auf die russische Außenpolitik in Bezug auf Holstein-Gottorp. Dieser Ehe entstammt Herzog Carl Peter Ulrich, der als späterer Zar Peter III. von Russland die Linie Romanow-Holstein-Gottorp begründete.

Nachfolgende Gilde­rollen be­schreiben nur Veränderungen, die durch geänderte Zeiten und andere Notwendig­keiten erforder­lich wurden. Die gegen­seitigen Ver­pflich­tungen wurden ange­passt und präzi­siert und wurden dann jeweils wieder vom Herzog bestätigt. Dieses letzte Wort ließen sich die Landes­herren nicht aus der Hand nehmen. So wurde dann 1751 die geänderte und erweiterte Gilderolle in Petersburg von Herzog Carl Peter Ulrich bestätigt.

 

Die Bürgergilde im Wandel

Unterschriftenseite der Gilderolle von 1808 der Bürgergilde
Die Unterschriftenseite der Gilderolle von 1808

Hilfe bei Brand war in Neumünster häufig not­wen­dig. Feuer war immer ein Thema und bil­dete die größte Gefahr. In der zwei­ten Hälfte des 18. Jahr­hunderts wüte­ten viele große Feuer in der Stadt. Ganze Stra­ßen­züge gin­gen dabei ver­loren. Das waren schwere Zei­ten, in denen das gesel­lige Gil­de­leben na­tür­lich zu­rück­ge­stan­den hat. Da musste auch im­mer mal das Vo­gel­schießen aus­fal­len. Die Gene­ral­ver­samm­lung da­ge­gen wurde stets abgehalten.

Mit der könig­lichen Brand­ver­ord­nung von 1776 wur­de der Feu­er­schutz ge­ne­rell neu ge­regelt. Der Staat griff ein in den Brand­schutz. Damit wur­den die Auf­ga­ben der Brand­gil­den zwar nicht auf­gehoben, aber im­mer­hin deut­lich ver­ringert. Auch die Hilfe bei Tod wird nicht mehr aus­schließ­lich von den Gilde­brüdern erbracht. Der zentrale Staat greift auch hier ein mit Ver­ord­nun­gen und Ge­setzen bis in die einzelne Gemeinde und entzieht den Gilden ihre historisch gewachsenen Verpflich­tungen. Der Staat übernimmt immer mehr den Schutz seiner Bürger. Die Gilden müssen sich darauf einstellen. So sind in der Gilderolle von 1808 Hilfe und Leistungen der Bürgergilde bei Brand deutlich reduziert worden. Auf der anderen Seite sind die gemein­schaftlichen und geselligen Veranstal­tungen besonders betont und aufgewertet worden. Die Bestimmungen bezüglich Gilde­versammlung, Marschieren und Schießtag werden sehr ausführlich beschrieben.

Die Neumünsteraner Gilden wandelten sich mehr und mehr zu einer Gemeinschaft gleichgesinnter Bürger, die die Gemeinschaft und Geselligkeit pflegen, gemeinnützige Aufgaben übernehmen und loyal dem Landes­herrn gegenüber die Tradi­tionen pflegen, die sie von ihren Vorfahren über­nommen haben. Da spielen die General­versamm­lung am Himmelfahrtstag und das Vogelschießen eine herausragende Rolle im Gildejahr. Einigkeit, Frohsinn und Gemütlichkeit ist das Motto der Gildeversammlungen.

 

Von Preußen bis heute

Capitain Detlef Sievers; Ehrenbürger der Stadt Neumünster
1910 wird Capitain Detlef Sievers das Ehrenbürgerrecht der Stadt Neumünster verliehen
Bild: Stadtarchiv Neumünster

Ab 1867, nachdem die Her­zog­tümer Schleswig und Holstein preu­ßische Provinz gewor­den waren, machte sich langsam eine Gilde­müdig­keit breit. Die Men­schen fühlten sich wohl mehr zum preu­ßischen König hinge­zogen als zum Gottorfer Hof. Es war jetzt eine Zeit des gesell­schaft­lichen Um­denkens an­ge­brochen, die aber auch durch den Deutsch-Dänischen Krieg geprägt war. Es kam zu Auf­lösungs­erschei­nungen, weil die ursprüng­liche Aufgabe der Gilden durch Feuer­versicherungs­vereine und staatliche Bevor­mun­dung durch Gesetze und Regeln abhanden gekommen war. Die Anzahl der Gilde­mitglie­der sank. Es gab Bestrebungen, die alten Gilden in Schützen­vereine umzuwandeln. Das war die Zeit, als Detlef Sievers 1869 in fast aussichtsloser Situation Capitain der Bürgergilde wurde. Er rüttelte den Gilde­gedanken wieder wach, indem er die alten Traditionen und den Geist der Gilde beschwor und sich weigerte, den Gildegeist einzutauschen gegen „Scheiben­schießen in Schützen­uniform“, wie er sagte. Damit traf er zwar nicht den Zeitgeist des neu beginnenden deutschen Reichs, aber sprach den Gildebrüdern aus der Seele.

Vogelschießen im Jahre 1893
Vogelschießen im Jahre 1893

51 Jahre lang bis zu seinem Tod 1920 blieb Detlef Sievers Capitain der Bürger­gilde. Er wurde nicht müde, den alten Gil­de­gedanken zu beschwören und ihn in die neu anbrechende Zeit einzubringen. Detlef Sievers war in schwierigen Zeiten ein großer Capitain. Wenn heute noch viele Gilden in Schleswig-Holstein nach dem Vogel schießen und dabei den Zylinder tragen, dann ist das sein Verdienst. Er war viele Jahre auch Stadtrat und wurde wegen seiner Verdienste nach Otto von Bismark der zweite Ehrenbürger (siehe auch: Ehren­bürger Neu­müns­ter ) unserer Stadt.

Die Zeit der Weimarer Republik und des National­sozialismus ist geprägt von relativer Stille in den Gilden aber auch Repressionen. Wirt­schaft­liche Not läßt den Schießtag einige Male ausfallen, die General­versammlungen finden allerdings statt. Auf politischen Druck treten die Gilden dem deutschen Schützen­bund bei, eine Kapitulation vor dem NS Regime, allerdings unter Beibehaltung der alten Gildegesetze, wie es zu ihrer Recht­fertigung hieß. Es soll hier nicht bewertet werden, weil die Zeiten waren, wie sie waren.

Nach dem Krieg lebten die Gilden wieder auf – natürlich war es anders. Das Gildeleben wurde bald wieder unbeschwert.


Die Gildenkette der Bürgergilde aus dem Jahre 1967 mit der Inschrift: Up ewig ungedeelt
Die Gildenkette aus dem Jahre 1967

Weil die Gilden in ihrer lan­gen Ge­schich­te einen gro­ßen Bei­trag für das ge­mein­schaft­liche Zu­sam­men­le­ben der Men­schen, für Schutz, Hil­fe­stel­lung und Wohl­tä­tig­keit ge­leis­tet haben, über­reichte der damalige Minis­ter­präsi­dent Dr. Helmut Lemke im Jahr 1967 eine Gilden­kette als „Anerkennung und Würdigung allzeit bewährten Bürgersinns, der Wahrung von Brauch und Sitten unserer Heimat und des Dienstes an der Gemeinschaft“ an den damaligen Capitain Heinrich Rowedder. Diese Medaille an einer Kette spannt den Bogen zurück zu den Gottorfer Herzögen. Die Gildecapitaine tragen sie seither mit Stolz.

 

Titelbild: Antreten vor dem Gildehaus „Bahnhofshotel“ im Jahr 1925