Die Gildebrüder

Die Gildebrüder

Die Aufnahme

Gildebruder kann werden „jeder unberüchtigte, ehrliche Nachbar, sofern er nicht unleidlich oder zänkisch ist“. So steht es geschrieben in der Gilderolle von 1654 und das gilt auch heute noch.

Voraussetzung für eine Aufnahme in die Bürgergilde zu Neumünster seit 1578 ist,

  • dass der Kandidat in Neumünster geboren ist  oder
  • Sohn oder Enkel eines Gildebruders ist  oder
  • mindestens 5 Jahre in Neumünster oder in der näheren Umgebung ansässig ist und beabsichtigt auch hier zu bleiben.

Weiterhin darf der Kandidat das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben. Er muss einen Aufnahme­wunsch an den Capitain stellen und darin zwei Gildebrüder als Bürgen benennen. Diese Bürgen dürfen nicht dem Vorstand der Gilde angehören und müssen mindestens fünf Jahre in der Gilde sein. Der Vorstand entscheidet auf der Vor­stands­sitzung, ob der Kandidat zur nächsten Gene­ral­ver­samm­lung eingeladen werden soll. Ist dieses der Fall, so wird der Kandidat auf der General­versamm­lung am Himmel­fahrts­tag von seinen beiden Bürgen vorgestellt und als gildetauglich empfohlen. Die anwesenden Gildebrüder ent­scheiden dann per Ballotage, ob der Kandidat aufgenommen wird.

Wenn der Kandidat aufgenommen ist, muss er – bei geöffneter Gildelade – mit der linken Hand auf dem Siegel der Gilderolle von 1654 geloben und die Worte sprechen:

Ich will der Gilde treu bleiben, bis ans Ende aller Dinge.

Aufnahme eines neuen Gildebruders
Gildebruder Felix Knabe bei seiner Aufnahme vor der geöffneten Gildelade

Danach richtet er einige Worte an seine neuen Gil­de­brü­der und leert den mit Gilde­bier gefüll­ten von Herzog Carl-Friedrich ge­stif­teten goldenen Becher von 1735 in einem Zug.
Dann ist es voll­bracht: der neue Gilde­bruder ist auf ewiglich Mitglied der Bürgergilde zu Neumünster seit 1578 und damit Teil einer altehr­würdigen Tradi­tionsge­mein­schaft.

Die Bürgergilde hat eine Idealstärke von 111 Mitgliedern. Ganz streng wird es nicht genommen, weil immer Platz sein muss für passende Kandidaten. Es dürfen nach der Gilderolle jedoch nicht mehr als 120 Gildebrüder sein.

Der Vorstand der Gilde besteht aus Capitain, Gilde­vorstehern, Offizieren, Gilde­schreiber, Fahnenträger und Presse­offizier – zur Zeit neun Gildebrüder. Die 16 altgedientesten Gildebrüder (zurzeit 15) bilden das Corps der Grand Musketiers nach alter Tradition als „Beirat des Vorstandes in schwierigen Fällen“.

Der 1. Zug besteht aus 40 (zurzeit 39) erfahrenen Gilde­brüdern und wird geführt vom Adjutanten und Premier­lieutenant Carsten de Vries. Der 2. Zug besteht zurzeit aus 48 Gilde­brüdern und wird geführt vom Premier­lieutenant Heiner Schulz-Hildebrandt.

Somit ergibt sich aktuell eine Anzahl von 110 Gildebrüdern.

Gildebrüder, die 50 Jahre der Gilde angehören, werden zu Ehren­gilde­brüdern ernannt. Sie sind damit umlagefrei.

 


Grand Musketiers und Gildebrüder des 1. Zuges

Die Grand Musketiers und die Gildebrüder des 1. Zug der Bürgergilde zu Neumünster seit 1578
Die Grand Musketiers und die Gildebrüder des 1. Zuges im Juni 2017

 

Gildebrüder des 2. Zuges

Die Gildebrüder des 2. Zug der Bürgergilde zu Neumünster seit 1578
Die Gildebrüder des 2. Zuges im Juni 2017