Die Könige
Das Reglement
Die Namen der Könige (und Jahre des Vogelschießens) lassen sich bis in das Jahr 1730 zurückverfolgen (siehe: „Die Bürgergilde zu Neumünster seit 1578, Hrsg. Vorstand der Gilde, Wachholtz Verlag Neumünster 1982“). Darunter finden sich unter anderem: Paul I. Herzog von Holstein-Gottorf und späterer Kaiser von Russland (1767) sowie Kronprinz Frederik, der spätere König Frederik VI. von Dänemark und Norwegen (1803), als auch der Buchdrucker Robert Hieronymus (1885), der dreizehn Jahre zuvor den „Holsteinischen Courier“ gegründet hat.
Im Jahre 1979 gelang es Gildebruder Dr. Bernd Cuntze nach acht Jahren erneut durch eigenen Schuss die Königswürde zu erringen. Dies gelang 100 Jahre vorher letztmalig dem Gildebruder Johannes Kracht und galt als einmalig. Aus diesem Grunde wurde in der Gilderolle von 1980 festgelegt, dass ehemalige Majestäten nicht mehr am Königsschuss teilnehmen dürfen. Damit die Ex-Majestäten weiterhin als ehemalige Könige zu erkennen sind, erhalten sie – am Ende ihrer Regentschaft – vom Capitain eine Ansteckkrone überreicht.
Die endgültige Fassung des Reglements für den Königsschuss wurde von der – im Jahr 1998 eingesetzten – „Kommission für Neuerungen in der Bürgergilde“ formuliert und fand auf der Himmelfahrtsversammlung 1999 breite Zustimmung:
- Es dürfen nur die Gildebrüder teilnehmen, die bisher noch nicht König waren.
- Jeder Gildebruder schießt für sich selbst. Er darf sich nicht vertreten lassen.
- Derjenige Gildebruder, der den letzten Teil des Rumpfes abschießt, ist die neue Majestät.
Die Majestät nimmt in den Jahren ihrer Regentschaft an allen Gildeveranstaltungen teil. Weitere Aufgaben hat die Kommission folgendermaßen zusammengefasst:
- Der König soll in seiner Amtszeit entsprechende Zeichen setzen, welche die Gemeinschaft der Gildebrüder festigt.
- Der König sollte guten Kontakt halten zum König der Schwestergilde; wie, sei ihm überlassen.
- Der König sollte sich den Gildebrüdern erkenntlich zeigen, indem er ihnen zum Geburtstag gratuliert oder etwas Ähnliches unternimmt.
Amtierende Majestät ist seit dem Schießtag am 31. Mai 2023 Gildebruder Dr. Michael Klinger.
Die Könige seit 1951
Das erste Schießen nach dem Krieg fand am 16. Mai 1951 wieder am „Forsthaus“ statt. Der Gildebefehl in diesem Jahr besagte, dass die an sich zur Ausrüstung gehörende Flinte bis auf Weiteres nicht gezeigt werden dürfe, dafür aber eine Blume im Knopfloch zu tragen sei.
Nachdem das „Forsthaus“ im Stadtwald in den siebziger Jahren abgerissen worden war, findet das Schießen seit 1977 im Tierpark Neumünster statt.
Da im Jahr 2021 das Vogelschießen der Corona-Pandemie zum Opfer fiel, stand Majestät Jens II. Wagner für zwei weitere Jahre an der Spitze der Bürgergilde und wurde so zum „Vier-Jahres-König“.