Das Gildewappen

Das Gildewappen

Das Gildewappen: Das alte Stadtwappen als Mosaik an der Fassade des alten Rathauses
Das alte Stadtwappen als Mosaik an der Fassade des alten Rathauses

Das Gil­de­wap­pen zeigt auf ro­tem Schild ei­nen Schwan mit aus­ge­brei­te­ten Schwin­gen, des­sen Hals eine gol­dene Krone um­gibt, da­rü­ber frei­schwe­bend das weiße Hol­stei­ner Nes­sel­blatt (sie­he Ti­tel­bild). Es han­delt sich hier­bei um das alte Neu­müns­teraner Wap­pen, das seit dem 16. Jahr­hun­dert das Wap­pen des „Flecken Neu­müns­ters“ war (sie­he auch: Stadt­wap­pen Neu­müns­ter ). Der Neu­müns­teraner Pä­da­goge und Hei­mat­for­scher Prof. Dr. Max Kirmis schreibt in seinem Buch: „Die Urgeschichte von Neumünster“ aus dem Jahre 1921, dass es als „feststehend anzunehmen ist, dass Neu­müns­ter von alters her ein Wappen besaß und das dasselbe aus Nessel und Schwan bestand“. Hierbei beruft sich Max Kirmis auf die „Descriptio nova Cimbricae Chersonesi“ (Neue Be­schrei­bung der Cim­brischen Halb­insel) des zu Segeberg resi­dieren­den könig­lichen Statt­halters Heinrich Rantzau aus dem Jahre 1597 sowie auf Andreas Angelus, der (ebenfalls im Jahre 1597) in seiner „Holstei­nischen Städte-Chronika“ schreibt: „Das Neu­müns­terische Wappen ist ein weißer Schwan mit aus­gestreck­ten Flügeln im roten Felde, der eine gül­dene Krone um den Hals hat und über sich ein Nessel­blatt“. Dieses alte Wappen ist noch heute an der Fassade des alten Rat­hauses (erbaut 1898 – 1900) zu sehen. Im Gegensatz zum aktuellen Stadt­wappen schauten die Vorgänger des heutigen Schwans häufig nach rechts aus dem Schild, so wie auch auf dem Gildewappen.

Nachdem Neu­müns­ter im Jahre 1870 die Stadtrechte erhalten hatte, wurden Vogel und Nessel­blatt aus dem Stadt­wappen verbannt. Es setzte sich das alte Siegel des „Amtes Neumünster“ durch: Eine rot-weiße Fläche, die von zwei blauen Bächen durchzogen wird, die sich zu einem großen Fluss vereinigen. Der Zusammenfluss von Stör und Schwale galt als Zentrum des Amtes. Das „Wappen“ aus dieser Zeit – heral­disch be­trach­tet ein Unding – ist heute noch in einem Fenster des alten Ratssaales zu erkennen.

Reitersiegel Adolf VI. Graf von Holstein-Schauenburg aus der Zeit um 1300
Adolf VI. (1256 – 1315) Graf von Holstein-Schauenburg mit dem Nesselschild
Bild: Wikimedia Commons

In den 20er Jah­ren des vo­ri­gen Jahr­hun­derts – die al­ten Amts­gren­zen gab es nicht mehr – be­san­nen sich die Neu­müns­te­ra­ner wie­der auf ihr ei­gent­liches Wap­pen mit Schwan und Holstei­ner Nes­sel­blatt. Streng ge­nom­men ist der Schwan aller­dings kein gebür­tiger Neu­müns­teraner: Der Schwan ist seit jeher das Wappen­zeichen von Storman. Die He­ral­diker vermu­ten, dass der Vogel im Mit­tel­alter ein­gewan­dert ist, als Neu­müns­ter und Storman im Holsten­gau einen ein­heit­lichen Rechts­raum bildeten. Rätsel­haft bleibt hingegen, wie der Schwan zu seiner Krone kam, die er seit Anbeginn um den Hals trägt. Möglicher­weise spielt die Dänische Krone dabei eine Rolle. Das Nessel­blatt bzw. Nessel­schild hingegen ist leicht zu erklären: Es war ursprüng­lich Bestand­teil des Wappens der Grafen von Schauenburg, die im Jahre 1110 mit der Grafschaft Holstein belehnt wurden. Aus den Farben des Nessel­schildes – rot und silber (weiß) – erklären sich auch die Holsteiner Farben. Der Ursprung bzw. die Bedeutung des Nessel­schildes liegen aller­dings noch im Dunkeln. Ob es sich dabei um ein gezahn­ten Schild­beschlag oder um ein stili­sier­tes Nessel­blatt – als Symbol der Wehr­haf­tig­keit – handelt, ist bis heute nicht ein­deutig geklärt. Belegt ist aber, dass im Jahre 1420 der dänische König Erik VII. (Erich von Pommern) in einem Brief die Worte: „folium urticae, quod est signum et de armis dominorum de Holsten… (Das Nessel­blatt, Schild und Wap­pen der Her­ren von Holstein…)“ verwendete.

Um das moderne und auf­strebende Neu­müns­ter zu symboli­sieren, wurde im Oktober 1929 – durch den Entwurf des Flensburger Grafiker Johann Holtz – das Stadt­wappen um die Fabrik­silhouette mit den fünf Schorn­steinen erweitert. Sechs Monate mussten sich die Stadt­väter allerdings noch gedulden, bis im April 1930 das Staats­minis­terium den Neu­müns­teranern ihr neues Wappen genehmigte. Seitdem ist das Stadt­wappen unver­ändert.

Das Stadt­wappen ist staatlich geschützt und so bedurfte es der Zustim­mung der Stadt Neumünster, dass die Bürgergilde das alte Wappen des „Fleckens Neumünster“ offiziell als Gildewappen verwenden darf. Seitdem zeigt unser Gilde­wappen die Verbun­denheit zur Stadt Neu­münster und spannt gleich­zeitig den Bogen zurück in das 16. Jahr­hundert zu den Anfängen unserer Gilde.

 

Titelbild: Das Gildewappen